News 22.07.2026

PPWR: WAS DIE NEUE EU-VERPACKUNGS-
VERORDNUNG FÜR DEN FOODSERVICE BEDEUTET

PPWR Verpackungsverordnung
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR verändert schrittweise die Rahmenbedingungen für Verpackungen im Foodservice. Von Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteilen bis zu Mehrweg, Refill und Einschränkungen bestimmter Einwegverpackungen: Unser Überblick zeigt, welche Termine wichtig werden und worauf sich Gastronomie, Take-away, Catering und Gemeinschaftsverpflegung jetzt vorbereiten können.

Stand: 22. Juli 2026

Verpackungen gehören im Foodservice zum Tagesgeschäft – vom Coffee-to-go-Becher über die Menüschale bis zur Transportverpackung. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR verändern sich in den kommenden Jahren die Rahmenbedingungen für viele dieser Lösungen.

Dabei geht es nicht nur um neue Vorgaben. Die PPWR dürfte auch beeinflussen, welche Verpackungen künftig verfügbar sind, wie Mehrwegsysteme gestaltet werden und welche Informationen Lieferanten bereitstellen müssen. Für Gastronomie, Lieferdienste, Catering und Gemeinschaftsverpflegung wird Verpackung damit zunehmend zu einem strategischen Thema.

Was regelt die PPWR?

Die PPWR erfasst grundsätzlich alle Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU – unabhängig vom verwendeten Material. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem von Verpackungsart, Material, Verwendung und Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab.

Die Ziele sind klar definiert: Der Verpackungsverbrauch in der EU soll deutlich reduziert, die Recyclingfähigkeit verbessert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.

Für den Foodservice ist das besonders relevant. Schließlich werden hier täglich große Mengen kurzlebiger Verpackungen eingesetzt – häufig für Produkte, die direkt nach dem Kauf verzehrt werden.

Die Veränderungen kommen allerdings nicht alle gleichzeitig. Viele Vorgaben greifen erst 2027, 2028 oder 2030. Andere Details werden noch durch ergänzende EU-Rechtsakte konkretisiert.

Die wichtigsten Termine im Überblick

12. August 2026: Die PPWR gilt grundsätzlich. Ab diesem Zeitpunkt gelten unter anderem die neuen PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen.

12. Februar 2027: Betroffene Take-away-Anbieter im HORECA-Bereich müssen grundsätzlich das Befüllen geeigneter kundeneigener Behälter ermöglichen.

12. Februar 2028: Betroffene Anbieter müssen zusätzlich eine Mehrwegoption innerhalb eines Mehrwegsystems anbieten. Für Kleinstunternehmen besteht bei dieser Verpflichtung grundsätzlich eine Ausnahme.

Ab 12. August 2028: Die EU-weite Verpackungskennzeichnung kann verpflichtend werden. Abhängig von den noch erforderlichen EU-Rechtsakten kann sich der tatsächliche Start verschieben.

1. Januar 2030: Wichtige Vorgaben zu Rezyklatanteilen, Mehrwegzielen für bestimmte Verpackungskategorien und Einschränkungen ausgewählter Einwegkunststoffverpackungen greifen. Auch die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit gelten grundsätzlich ab 2030; der konkrete Beginn kann sich abhängig von ergänzenden EU-Rechtsakten verschieben.

Ab 2035: Die Anforderungen werden weiter verschärft. Dann zählt zunehmend nicht nur, ob eine Verpackung theoretisch recycelbar ist, sondern auch, ob sie tatsächlich in relevantem Umfang recycelt wird.

Für den Foodservice stehen dabei fünf Themen besonders im Mittelpunkt:

  1. Recyclingfähigkeit
  2. Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
  3. Befüllung kundeneigener Behälter
  4. Ausbau von Mehrwegangeboten
  5. Einschränkungen bestimmter Einwegverpackungen

Was Unternehmen jetzt sinnvoll vorbereiten können

Noch ist nicht jedes technische Detail abschließend festgelegt. Trotzdem können Foodservice-Unternehmen bereits heute wichtige Grundlagen schaffen:

  • Einen Überblick über eingesetzte Verpackungen, Materialien und Formate erstellen
  • Lieferanten nach Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und PFAS-Konformität fragen
  • Komplexe oder schwer trennbare Verpackungen identifizieren
  • Mehrweg- und Refill-Lösungen im eigenen Betriebsablauf testen
  • Rückgabe, Reinigung, Lagerung und Logistik frühzeitig mitdenken
  • Mitarbeitende auf den Umgang mit kundeneigenen Behältern vorbereiten
  • Kommende EU-Regelungen und die Entwicklung des deutschen Verpackungsrechts beobachten

Die PPWR verändert Verpackungen im Foodservice nicht über Nacht. Die Richtung ist aber eindeutig: weniger unnötige Verpackungen, bessere Recyclingfähigkeit, mehr recycelter Kunststoff sowie ein stärkerer Fokus auf Mehrweg und Refill.

Für Unternehmen liegt die Chance darin, Verpackungen nicht mehr nur als Verbrauchsartikel zu betrachten. Materialwahl, Einkauf, Prozesse und Logistik rücken enger zusammen. Wer diese Themen frühzeitig verbindet, kann kommende Veränderungen planbarer gestalten und gleichzeitig ein Verpackungsportfolio entwickeln, das besser zum Markt von morgen passt.

 

 

 

Dieser Beitrag ordnet die PPWR aus Sicht des Foodservice ein. Er dient der allgemeinen Brancheninformation und stellt keine Rechtsberatung dar. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Verpackung, Verwendung und Unternehmenskonstellation ab.

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